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Je gründlicher man sich bei einem Umzug Düsseldorf absichert, umso besser. Schäden, die während dem Umzug entstehen und von Umzugsfirmen Düsseldorf verursacht sind, müssen auch von diesen beglichen werden. Damit das ohne Probleme realisiert werden muss, brauchen Umzugsfirmen Düsseldorf eine Haftpflichtversicherung.
Mit dem Umzugsfirmen-Vergleich dieser Seite nehmen nur die Umzugsfirmen Düsseldorf Kontakt mit Ihnen auf, die über eine entsprechende Absicherung für Schäden beim Umzug verfügen. Der Service-Anbieter prüft alle Umzugsfirmen Düsseldorf, bevor Sie zur Kontaktaufnahme freigegeben werden unter anderem nach diesem Kriterium. Im Handelsgesetzbuch ist festgelegt, dass sich Umzugsfirmen Düsseldorf – und natürlich auch alle anderen Möbelspeditionen gegen Umzugsschäden versichern müssen. Je Kubikmeter Laderaum, der für den Umzug benötigt wird, ist die Haftung bei Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes auf 620 € beschränkt. Bei anderen Schäden gilt als Richtwert für die Haftung der dreifache Wert des Umzugsgutes. Diese gesetzliche Regelung tritt für Umzugsfirmen Düsseldorf immer dann in Kraft, wenn durch grob fahrlässiges Verhalten ein Schaden eingetreten ist.
In bestimmten Fällen kommt es jedoch zu einem sogenannten Haftungsausschluss, so zum Beispiel bei höherer Gewalt, die eine Überschreitung der Lieferfrist mit sich bringt, bei der Umzugsfirmen Düsseldorf normalerweise zu Schadensersatz verpflichtet sind. Auch wenn besonders wertvolle Gegenstände transportiert werden, beim Transport von Tieren und Pflanzen oder die Fracht nicht ordnungsgemäß verpackt ist, haften die Umzugsfirmen Düsseldorf nicht.
Dem Umzugsvertrag sollte ein entsprechendes Beiblatt zugefügt sein, auf dem die genauen Versicherungsbedingungen der Umzugsfirmen Düsseldorf vermerkt sind. Wichtig bei einem Umzugsschaden ist, dass dieser umgehend bei der Umzugsfirma gemeldet wird. Dabei gilt folgende Regelung: Offensichtliche Schäden müssen innerhalb von 24 Stunden angezeigt werden. Für verdeckte Schäden haben Sie eine Frist von 14 Tagen, innerhalb der den Umzugsfirmen Düsseldorf der Schäden angezeigt werden muss. Wenn möglich sollten Sie die Schadensanzeige für offensichtliche Schäden noch vor Ort zusammen mit dem verantwortlichen Mitarbeiter angefertigt werden. Die Schriftform ist immer erforderlich, dabei kann der Schaden per Post, Fax oder auch per Email gemeldet werden.
Für den Fall, dass das Umzugsgut den gesetzlichen Versicherungs-Höchstbetrag deutlich überschreitet, gibt es die Möglichkeit bei Umzugsfirmen Düsseldorf eine Zusatzversicherung abzuschließen. Die genauen Bedingungen und Kosten können beim jeweiligen Umzugsunternehmen erfragt werden.
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